Die Riester-Rente richtet sich an Arbeitnehmer und Beamte
Die Riester-Rente ist vor allem für Arbeitnehmer und ihre Ehepartner geeignet, die ihre Vorsorgelücke schließen wollen, um im Alter finanziell versorgt zu sein.
Riester-Zulagen
Die Zulage für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, beträgt 300 Euro pro Kind. Steuerlich absetzbar sind 2.100 Euro im Jahr.
Förderung bis über 90 Prozent
Je nach Einkommen und Familienstand erreicht der Anteil der Fördermittel an der Sparleistung circa 30 bis über 90 Prozent.
Die Privatrente ist sicher
Die Auszahlung des angesparten Kapitals muss als lebenslange monatliche Rente oder im Rahmen eines Auszahlungsplans mit lebenslangen Leistungen erfolgen. Maximal 30 Prozent können Sie sich als Kapitalsumme auf einen Schlag auszahlen lassen.
Mindest-Eigenbeitrag 60 Euro
Da die staatliche Förderung aber nur gewährt wird, wenn auch der Versicherte sich finanziell beteiligt, muss in jedem Fall ein Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr geleistet werden.
Rentenleistungen schon ab 60 möglich
Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus der Riester-Vorsorge gleichzeitig mit der gesetzlichen Altersrente, also nach Vollendung des 65.
Geringere steuerliche Belastung im Alter
Da Riester-Verträge bereits während der Beitragsphase steuerlich gefördert werden, sind die späteren Zahlungen mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
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