Zusatzkrankenversicherung
 

Sie sind gesetzlich krankenversichert und möchten Ihre gesetzliche Basisversorgung erweitern etwa um ein Einbettzimmer im Krankenhaus, die Behandlung durch einen Chefarzt oder bei einem Heilpraktiker? Dann schließen Sie eine privaten Krankenzusatzversicherung ab.
Gesetzlich Versicherte müssen stetig steigende Zuzahlungen bei Medikamenten und Zahnersatz sowie höhere Eigenbeteiligungen beim Arztbesuch in Kauf nehmen. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können Sie das gelassen sehen. Leistungen, die die Krankenkassen nicht oder nur zum Teil übernehmen, müssen Sie nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen.

 

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Ambulant

  • Heilpraktiker      
  • Naturheilverfahren                 
  • Sehhilfe                            
  • Vorsorgeuntersuchungen      
  • Stabile Beiträge im Alter
  • Schutz im Ausland
  • Auslandskrankenversicherung
  • Auslandsrücktransport

Stationär

  • 1-Bettzimmer
  • 2-Bettzimmer
  • Wahlärztliche Behandlung (Chefarzt/Spezialist)
  • Über 3,5-fachen Satz der GOÄ
  • Alterungsrückstellungen

Zahn

  • Zahnersatz
  • Zahnbehandlung Plus
  • Prof. Zahnreinigung
  • Verzicht auf Wartezeiten

 

Unfallversicherung

Unfallschutz ist ein wichtiger Bestandteil. Eine Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz für den Fall, dass man durch einen Unfall verletzt wird. Sie deckt sowohl die Kosten für medizinische Behandlungen als auch eventuelle Rehabilitationsmaßnahmen ab. Sie sind 24 überall auf der Welt versichert

Krankentagegeld

Die Krankentagegeldversicherung springt mit Beginn der Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenkasse ein, das heißt, ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Damit wird die Differenz zwischen Ihrem Nettogehalt und dem niedrigeren Krankengeld sofort geschlossen. Als Richtwert empfehlen wir: 80 Prozent des Bruttogehalts oder 100 Prozent des Nettogehalts. Das Krankentagegeld darf dabei zusammen mit anderen Lohnersatzleistungen maximal so hoch sein wie Ihr Netto-Einkommen der vergangenen zwölf Monate. Als Selbstständiger haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie länger krank sind. Möchten Sie Lohnersatz bekommen, müssen Sie sich extra absichern.