Sie sind gesetzlich krankenversichert und möchten Ihre gesetzliche Basisversorgung erweitern etwa um ein Einbettzimmer im Krankenhaus, die Behandlung durch einen Chefarzt oder bei einem Heilpraktiker? Dann schließen Sie eine privaten Krankenzusatzversicherung ab.
Gesetzlich Versicherte müssen stetig steigende Zuzahlungen bei Medikamenten und Zahnersatz sowie höhere Eigenbeteiligungen beim Arztbesuch in Kauf nehmen. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können Sie das gelassen sehen. Leistungen, die die Krankenkassen nicht oder nur zum Teil übernehmen, müssen Sie nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen.
Für einen unbeschwerten Urlaub außerhalb der EU ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Die Versicherung zahlt für Behandlungs- und Transportkosten, wenn Reisenden im Urlaub etwas zustößt. Welcher Schutz am besten zu den eigenen Wünschen passt, erfahren Urlauber mit einem individuellen Angebot
Die Krankentagegeldversicherung springt mit Beginn der Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenkasse ein, das heißt, ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Damit wird die Differenz zwischen Ihrem Nettogehalt und dem niedrigeren Krankengeld sofort geschlossen. Als Richtwert empfehlen wir: 80 Prozent des Bruttogehalts oder 100 Prozent des Nettogehalts. Das Krankentagegeld darf dabei zusammen mit anderen Lohnersatzleistungen maximal so hoch sein wie Ihr Netto-Einkommen der vergangenen zwölf Monate. Als Selbstständiger haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie länger krank sind. Möchten Sie Lohnersatz bekommen, müssen Sie sich extra absichern.
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